
TV Großengstingen Bezirksliga Achalm/Nagold
Staneker und von der Dellen nicht zu stoppen
Mit einem glanzvollen 29:24-Sieg über die SG Tübingen hat sich der TV Großengstingen zunächst einmal aus dem Kampf um den Klassenerhalt in Richtung oberes Tabellendrittel verabschiedet.
ALBERT PUKALL
TV Großengstingen - SG Tübingen 29:24 (14:15)
Das Bezirksliga-Derby begann mit sehr viel Schwung und Dynamik von beiden Seiten. Nach acht Minuten trafen beide Teams bereits schon viermal. Sowohl Tübingen als auch der TVG überzeugten vor allem mit ihren Angriffsaktionen, in der Defensive offenbarten beide hingegen zunächst große Schwächen. Mit seinem vierten Treffer bis dato sorgte Peter Staneker in der zwölften Minute für das 5:5. Die Partie hielt ihre hohes und schnelles Niveau, der TVG ließ jedoch einige gute Torchancen aus und so konnten die Gäste in der 20. Minute mit 10:8 in Führung gehen. Jens Neubrander uns Yannick von der Dellen sorgten dann aber wieder für den 10:10-Ausgleich (25.), ehe die Gäste nach einer Auszeit bis zur Halbzeit eine 15:14-Führung herausspielen konnten.
Nach 20 Sekunden in der zweiten Halbzeit sorgte Yannick von der Dellen für den schnellen Ausgleich zum 15:15. In der Folgezeit überstand de TVG sogar eine doppelte Unterzahl und konnte durch Rainer Bortot sogar das 16:16 erzielen. Mit einem Doppelpack brachte der sehr agile Peter Staneker den TVG dann in der 39. Minute mit 18:16 in Front. Mit seinem achten Treffer sorgte Peter Staneker 46. Minute dann für das beruhigende 21:18, ehe Philipp Müller den ersten Viertoervorsprung für den TVG markieren konnte. Erneut war es Müller, der den TVG in Unterzahl mit 25:20 in Front brachte. In der 54. Minute sorgte Philipp Müller mit dem 28:22 dann für die endgültige Entscheidung. Am Ende siegte der TV Großengstingen Dank einer sehr starken geschlossenen Mannschaftsleistng völlig verdient mir 29:24.
TV Großengstingen: Glöser, Trautmann - Stanker (9), K. Hummel, v. d. Dellen (8/3), R. Bortot (2), Gruber, Müller (3), Höhne, Reiff (2), Hölz (2), Schmid, Baros, Neubrander (3).